• ROBIN RUTH -das Original- worldfamous für seine “Top-Trendy” und “Most-Wanted” City-Side-Assecoires.

    Das schlagkräftige Unternehmen souvalia.de ist offizieller, dynamischer und leistungsfähiger Vertriebspartner von ROBIN RUTH Germany - eine starke und entschlossene Partnerschaft.
  • Die Böckling Glas GmbH ist die weltweite Nummer 1 in der Veredelung von Souvenirprodukten aus Glas, Porzellan und Keramik

    souvalia Trading Office - der exklusive Vertriebspartner von Böckling Souvenir Glas und Porzellan eine langjährige Partnerschaft mit Knowhow und Effizienz
  • Die Wagner GmbH hat sich über drei Generationen auf das Kernsortiment im Bereich der Souvenir- und Weihnachtsartikel spezialisiert.

    Markt- und kundenorientierung - ein Gedanke - vereint das souvalia Trading Office mit der Wagner GmbH - zwei starke Partner für Ihren Erfolg!
  • “Gegründet 1977 als Verein Geschützte Werkstätten war die GWS der erste Integrative Betrieb Österreichs mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen und zu fördern, um sie langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die GWS beschäftigt mittlerweile 480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (davon 80% mit Behinderung) an drei Standorten (Salzburg Stadt, bruck an der Glocknerstraße und St. Margarethen) im Bundesland Salzburg.”
  • Die Böckling Glas GmbH ist die weltweite Nummer 1 in der Veredelung von Souvenirprodukten aus Glas, Porzellan und Keramik

    souvalia Trading Office - der exklusive Vertriebspartner von Böckling Souvenir Glas und Porzellan eine langjährige Partnerschaft mit Knowhow und Effizienz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) der Firma souvalia Trading Office,

Inhaber Stefan Höfler

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma souvalia Trading Office oder der ausdrücklichen Zustimmung eines Handelsvertreters der Firma souvalia Trading Office. Im Geltungsbereich legen wir die Verkaufsbedingungen allen Lieferungen und Leistungen zugrunde.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme erfolgt in Textform oder durch Zusendung der Ware. Eine Zusendung von Ware abweichend der Bestellung stellt ein neues Angebot dar, welches der Besteller durch schlüssiges Verhalten annimmt. Eine Annahme liegt insbesondere vor, wenn der Besteller drei Tage nach Lieferung der Ware keinen Kontakt hinsichtlich der Lieferung mit uns aufnimmt. Das Angebot gilt spätestens mit Zahlung des Kaufpreises als angenommen.
  2. Unsere Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. Die Firma souvalia Trading Office ist berechtigt, im Kundenauftrag erstellte Artikel zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und abzubilden. Die Firma souvalia Trading Office ist berechtigt, den Besteller als Referenz zu nennen.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager ausschließlich Versand und etwaiger Versandversicherung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit und Lieferbedingungen

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  3. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zu fälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeoder Schuldnerverzug geraten ist.
  4. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
  5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
  6. Die Vereinbarung fixer Liefertermine bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Firma souvalia Trading Office oder seiner Handelsvertreter. Anders zugesagte Liefertermine gelten nur als Orientierungshilfe und begründen bei nicht erheblicher Abweichung keinen Lieferverzug. Eine Vereinbarung fixer Liefertermine gilt nur unter Vorbehalt einer ungestörten, richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Firma souvalia Trading Office durch den Vorlieferanten als vereinbart, sofern die Firma Shoux Trading Office den Vorlieferanten mit im kaufmännischen Verkehr üblicher Sorgfalt ausgewählt hat und die Verzögerung der Belieferung nicht selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat. Ein Nichteinhalten eines fixen Liefertermins aufgrund höherer Gewalt oder anderen, nicht vorhersehbaren Ereignissen berechtigen den Besteller vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen nicht zum Rücktritt, zur Minderung oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
  7. Teillieferungen sind möglich. Ist ein Teil der Bestellung nicht verfügbar, so stellt die Lieferung des verfügbaren Teils keine Teillieferung dar, sondern ein neues Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit verändertem Leistungsinhalt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Mehrkosten einer vom Besteller vorgeschriebenen Versandart werden diesem berechnet.

§ 8 Beschaffenheit der Ware, Änderungsvorbehalt, Mehr- und Minderlieferung

  1. Als vertragliche Beschaffenheit der Ware wird ausschließlich die Produktbeschreibung des Herstellers vereinbart. Etwas anderes gilt nur, wenn die Firma souvalia Trading Office ausdrücklich und schriftlich mit einer davon abweichenden oder zusätzlichen Beschaffenheitsvereinbarung einverstanden ist.
  2. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder seiner Vertreter und Gehilfen oder der Firma souvalia Trading Office und seiner Vertreter und Gehilfen bezüglich bestimmter Eigenschaften der Ware stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Beschaffenheitsgarantie dar. Abweichungen der Ware hiervon stellen keinen Sachmangel dar.
  3. Die Firma souvalia Trading Office übernimmt gegenüber dem Kunden keine Beschaffenheits- oder Haltbar keits- oder sonstige Garantie im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben von dieser Regelung unberührt.
  4. Die Firma souvalia Trading Office hat das Recht, technische Änderungen oder Abweichungen von Form, Farbe und/oder Gewicht vorzunehmen, sofern es sich hierbei um handelsübliche Abweichungen handelt und/ oder hierdurch Funktionalität und Brauchbarkeit der Ware nicht in erheblicher Weise beeinträchtigt werden. Dies gilt nicht, wenn die Änderungen oder Abweichungen dem Kunden aus anderen angemessenen Gründen nicht zumutbar sind.
  5. Die Firma souvalia Trading Office hat das Recht, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der ursprünglich bestellten Menge vorzunehmen, sofern diese produktionstechnisch bedingt sind und dieser Mehr- oder Minderlieferung nicht ausdrücklich und schriftlich bei oder vor Vertragsschluss widersprochen wurde.

§ 9 Muster

Explizit vom Besteller angeforderte Muster werden in Rechnung gestellt. Eine Rückgabe ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Muster dem Besteller ausdrücklich und schriftlich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 11 Individualanfertigungen

  1. Unter Individualanfertigungen ist die Herstellung eines Produktes nach den Vorgaben des Bestellers zu verstehen.
  2. Der Besteller erhält zusammen mit der Auftragsbestätigung ein Artwork des gewünschten Designs. Entspricht dieses nicht der gewünschten Gestaltung, hat dies der Besteller innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich oder in Textform geltend zu machen. Ansonsten gilt das Artwork als genehmigt. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hinsichtlich Größe, Form, Gestaltung und Farbwahl ergibt sich aus dem mit der Auftragsbestätigung beigefügten Artwork.

§12 Gewährleistung, Mängelrüge und Schadensersatz

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
  8. Die Firma souvalia Trading Office haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben ausdrücklich eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Schadensersatzansprüche des Käufers sind auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  9. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrags-zwecksvon besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  10. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  11. Im Rahmen der Gewährleistung weist die Firma souvalia Trading Office auf folgende Druckbesonderheiten hin: Die Eigenheiten des keramischen Siebdrucks, der nicht vergleichbar mit dem Druck auf Papier oder Kunststoffen ist, lassen im Einzelfall nur eine annähernde Farbwiedergabe zu. Geringe Farbabweichungen, die auch beim Brand entstehen können, sind zu tolerieren. Sublimations-Direktdruck: Aufgrund des hochwertigen Druckes ist die Ware mit Hand zu spülen. Für Schäden, die durch das Spülen in Spülmaschinen entstehen, haften wir nicht.

§ 13 Copyright, Urheberrecht und Lizenzen von Dritten

Für die Prüfung der Rechte der Vervielfältigung aller Unterlagen ist der Käufer allein verpflichtet. Für Verletzungen von Copyrights, Urheberrechten und Lizenzen übernehmen wir bei Auftragsarbeiten keinerlei Haftung und verlangen auch keinen Nachweis des Käufers über die Rechte an den verwendeten Designs. Der Käufer haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Dies gilt nicht, falls bestehende Schutzrechte von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich erkannt wurden. Der Besteller hat die Firma souvalia Trading Office von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 14 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Brackenheim.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

Hiermit verlieren unsere bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Gültigkeit.
Brackenheim, 01.01.2013 Firma souvalia Trading Office Inhaber: Stefan Höfler